AGBs
Maschinenverleih Uetersen
Jens Weich und Simon Marx GbR
Tornescher Weg 107
25436 Uetersen
Mobil: 04122 / 977 15 25
I. Pflichten des Vermieters
1. Tauglichkeit des Gerätes/Objektes
Dem Mieter wird vom Vermieter ein Gerät/Objekt zum Gebrauch überlassen.
2. Wartung, Ausfall, Reinigung
Die vom Vermieter bereitgestellten Geräte/Objekte werden regelmäßig gewartet. Beim Ausfall eines Gerätes/Objektes haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden des Mieters. Die Geräte/Objekte werden im gereinigten Zustand übergeben. Ebenso müssen die Geräte/Objekte nach Mietende zurückgegeben werden. Wird das Geräte/Objekte übermäßig verschmutzt nach Mietablauf zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten von min. 30,- € für die Reinigung übernehmen. Die 30,- € müssen vor der Übernahme des Gerätes/Objektes als Kaution in Bar hinterlegt werden.
II. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen Fassung. Der Mietpreis wird im Voraus entrichtet.
2. Maschinen
Das Gerät/Objekt darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter verantwortet das Handeln des jeweiligen Mietobjektes wie sein eigenes.
3. Sorgsamkeitspflicht
Mieter haben das Gerät/Objekt pflegsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Gerät/Objekt ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände des jeweiligen Gerätes/Objektes vor Abfahrt auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände nach Abholung des Gerätes/Objekts, haftet der Mieter hierfür allein.
4. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Gerät zu motorsportlichen Veranstaltungen, Demonstrationen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtwidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
5. Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Gerätes/Objekts über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach dem Unfall die Polizei zu verständigen soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Geräte/Objekt Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät/Objekt bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit geschehen. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter unbeschadet weiterer Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises jeder angefangenen bzw. vollendeten zusätzlichen Stunde/Tag und einer Handlingpauschale von 15,- € zu zahlen.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät/Objekt beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät/Objekt in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie Sach- verständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und Selbstbeteiligung. Wird das Gerät/Objekt durch Brand, Explosion oder Entwendung beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich des Gerätes/Objektes auf den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung, sofern die Beschädigung nicht aus grobem Verschulden herbeigeführt oder gegen die Anzeigepflicht gemäß Nr. II 5 dieser Bedingung verstoßen hat. Der Mieter haftet für Schäden am Gerät/Objekt und für die Schadensnebenkosten voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei Alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Mieter haftet für Schäden ferner voll, wenn er gegen die Obliegenheiten der Führungsberechtigung oder der Anzeigepflicht verstoßen hat, oder die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ebenfalls haftet der Mieter für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zu Höhe einer Tagesmiete je Tag an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.
V. Kaution / Versicherung
Als Kaution muss der Personal-Ausweis oder die Kreditkarte oder die Summe der Selbstbesteiligung in bar hinterlegt werden. Wenn nicht anders gebucht, haftet der Mieter inkl. Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von max. 2.000 € im Schadensfall. Optional kann der Mieter eine Geräte-/Objekt-/Fahrzeugkaskoversicherung für die Dauer der Miete des Gerät/Objekts abschließen. Hierdurch haftet der Mieter für Schäden am Gerät/Objekt nur bis 300,- Euro maximal je Schaden. Ausgeschlossen von dieser Kaskoversicherung sind vorsätzlich verursachte Schäden, grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden die durch einen anderen als dem vereinbarten Mietzweck erfolgte Nutzung entstanden sind (zum Beispiel gewerbliche Nutzung, Demonstrationsteilnahme, motorsportliche Veranstaltung).
VI. Umbuchung durch den Mieter
Grundsätzlich ist eine bestehende Buchung nicht umbuchbar. Wir bieten aber in besonderen Fällen, also nach unserem Ermessen, mit einem Vorlauf – bis 7 Tage vor der Mietzeit – freibleibend eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ an.
Hier ist zu beachten, dass durch eine etwaige Tarifdifferenz, ein Mehr- oder Minderpreis entstehen kann, wenn an dem gewünschten Ausweichtermin andere Preise gelten.
In keinem Fall können Buchungen verschoben werden, die schon zuvor umgebucht wurden und deren Ausweichtermin nicht im selben Kalenderjahr der ursprünglichen Buchung liegt.
Diese Regelung gilt ab 01.07.2021.
VII. Stornierung durch den Mieter
Bei Buchung zahlen Sie bitte die errechnete Gebühr in Höhe des Mietpreises. Stornieren Sie Ihre Buchung später wird keine Gebühr erstattet. Außer im Falle die Stornierung wird 7 Tage vor Beginn der Miete storniert. Bei telefonischer Buchung oder Umbuchung können etwaige kosten entstehen.
Stornierung wegen Corona-Regeln
Für den Fall, dass durch verbindliche Regeln des Bundes oder des Landes Hessen die Vermietung von Geräte/Objekte am Tag der Anmietung untersagt wird, wird der volle Mietpreis durch uns erstattet.
Etwaige Kontaktbeschränkungen ermöglichen hingegen keine kostenfreie Stornierung. Für die Einhaltung etwaiger Kontaktbeschränkungen ist der Mieter selbst verantwortlich.
VIII. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies kann nur schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der Unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt am Main, www.verbraucherzentrale-hessen.de, teilzunehmen.
Gerichtstand ist Hofheim. Es gilt deutsches Recht.
Hofheim, Juni 2021